Was ist ein Parkausweis für Menschen mit Behinderungen?
Menschen mit Behinderungen dürfen mit einem Parkausweis an Stellen halten, an denen ein Halte- und Park-Verbot durch Verkehrszeichen angezeigt wird.
Sie dürfen halten, um ein- oder auszusteigen oder um notwendige Hilfsmittel wie einen Rollstuhl ein- oder auszuladen.
Auch das Halten in der zweiten Spur ist erlaubt.
Mit dem Parkausweis darf man auch hier parken:
Wo ein Parkverbot durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen angezeigt wird.
In einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung.
In einer Fußgängerzone, wenn man lädt.
Auf Behindertenparkplätzen.
Ob eine Parkgebühr zu bezahlen ist, hängt von der Gemeinde ab.
Um die genannten Vorteile beim Parken und Halten zu nutzen, müssen Sie den Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett platzieren.
Wie bekomme ich das?
Das Sozialministeriumservice ist zuständig. In jedem Bundesland gibt es eine Landesstelle.
Antragstellung
Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie diese Unterlagen:
ein farbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften
Ihren Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um einen Parkausweis zu bekommen, benötigen Sie einen Behindertenpass. Der Behindertenpass muss den Zusatz "Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" oder “Blindheit” enthalten.
→ Weitere Informationen zum Behindertenpass finden Sie hier.
Wie viel kostet das?
Der Antrag und die Ausstellung des Parkausweises sind kostenlos.
Hier finde ich weitere Informationen
Letzte Aktualisierung: 6.4.2024
Autorinnen: M. Haas & N. Wippel
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