Behindertenpass

Ein amtlicher Lichtbildausweis für Menschen mit einer Behinderung.

Behinderung
Finanzielles

Was ist ein Behindertenpass?

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis.
Er zeigt, dass jemand eine Behinderung hat. Es spielt keine Rolle, welche Art von Behinderung es ist.

Seit dem 1. September 2016 gibt es den Behindertenpass als Scheckkarte. Ein alter Behindertenpass ist weiterhin gültig. Der Pass muss jedoch vor Ablauf verlängert werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Pass noch gültig ist, wenden Sie sich an die zuständige Stelle. 

Der Behindertenpass gibt keinen Anspruch auf Geld. Sie können damit Ermäßigungen bekommen.

Diese Vorteile ermöglicht ein Behindertenpass: 

  • Park-Ausweis:

    Sie können auf Behindertenparkplätzen parken und müssen keine Parkgebühren zahlen.

  • Sie können öffentliche Verkehrsmittel günstiger oder kostenlos nutzen.

    Dazu gehören Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Züge.

  • Steuer-Vergünstigungen:

    Unter bestimmten Bedingungen können Sie weniger Steuern zahlen.

    Sie können finanzielle Hilfe bekommen, zum Beispiel Pflegegeld oder Behindertenhilfe.

  • Arbeitsplatz-Unterstützung:

    Es gibt Programme und Maßnahmen, die Ihnen helfen sollen, einen Arbeitsplatz zu finden.

    Außerdem gibt es Programme und Maßnahmen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Arbeits-Bedingungen zu verbessern.

  • Freizeit- und Kulturangebote:

    Sie können Ermäßigungen für Freizeitaktivitäten, Museen und Kulturveranstaltungen bekommen.


Wie bekomme ich das?

Um Ihre Behinderung einzuschätzen, müssen Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen lassen.

Die Untersuchung wird von der Landesstelle des Sozialministeriumsservice durchgeführt.

Dann können Sie einen Antrag auf einen Behinderten-Pass stellen.

Antragstellung

Um den Antrag zu stellen, benötigen diese Unterlagen:

  •  Ein farbiges EU-Passbild

  •  Aktuelle medizinische Unterlagen, wie z.B. Befunde als Kopie

  •  Eine Kopie Ihres Meldezettels

  •  Einen Nachweis über ein eventuelles Vertretungsverhältnis, wie z.B. ein Sachwalterbestellungsdekret, eine Vollmacht oder eine Angehörigenvertretung

Wenn Sie kein EU-Bürger sind, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?

In Österreich können Personen, die einen Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50% haben, einen Behindertenpass beantragen.

Die Bedingungen sind:

  • Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%

  • Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50%

Sie müssen entweder in Österreich wohnen oder sich regelmäßig dort aufhalten. Oder Sie müssen nachweisen, dass Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen oft in Österreich sind.

Wenn Sie kein EU-Staatsbürger sind, müssen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel haben.

Wie viel kostet das?

Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos.

Hier finde ich weitere Informationen

LINK | Sozialministeriumservice Webseite
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